{"id":84,"date":"2015-03-24T14:47:58","date_gmt":"2015-03-24T13:47:58","guid":{"rendered":"http:\/\/friseur-rosenberg.de\/tibet\/?page_id=84"},"modified":"2017-05-07T21:46:32","modified_gmt":"2017-05-07T19:46:32","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/friseur-rosenberg.de\/tibet\/ueber-uns\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Vereinsname, Vereinssitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Licht f\u00fcr Tibet&#8220;, nach der beabsichtigen Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz &#8222;e. V.&#8220;. Der Sitz des Vereins ist in Sulzbach-Rosenberg. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<div>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweckbestimmung<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>Zweck des Vereins ist, bed\u00fcrftige Tibetern und deren Angeh\u00f6rige zu helfen und zu unterst\u00fctzen.<br \/>\nDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vermittlung und Aufrechterhaltung von Patenschaften an bed\u00fcrftige Menschen\u00a0 und die event. Errichtung und Unterhaltung eines Altenheimes.<br \/>\nDer Verein m\u00f6chte weltweit t\u00e4tig sein.<br \/>\nDer Verein ist\u00a0 selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung.<br \/>\nDer Verein finanziert sich aus Spenden; Die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Beitrages beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n<div>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>Der Verein besteht aus folgenden sieben Mitgliedern:<\/p>\n<ul>\n<li>Vorstand<\/li>\n<li>Vorstand<\/li>\n<li>Vorstand (Kassier)<\/li>\n<li>Vorstand (Schriftf\u00fchrer)<\/li>\n<li>Beisitzer<\/li>\n<li>Beisitzer<\/li>\n<li>Beisitzer und<\/li>\n<li>den beiden Revisoren<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. \u00dcber die Aufnahme beschlie\u00dft der Vorstand.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ul>\n<li>mit dem Tod ( nat\u00fcrliche Person ) oder der Aufl\u00f6sung ( juristische Person ) des Mitglieds<\/li>\n<li>durch Austritt<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Austritt muss schriftlich gegen\u00fcber mindestens einem Vorstandsmitglied erkl\u00e4rt werden. Er ist nur unter Einhaltung\u00a0 einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen hat. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschlie\u00dfungsantrag mit Begr\u00fcndung in Abschrift zu \u00fcbersenden. Eine schriftliche Stellungsnahme des betroffenen Mitgliedes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beg\u00fcnstigungsverbot<\/strong><\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong>\u00a0<strong>Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong>\u00a0<strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden (Kassier) sowie dem Schriftf\u00fchrer.<br \/>\nDie drei Vorstandsvorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die Vereinsvorsitzenden jeweils alleine vertreten.<br \/>\nDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied w\u00e4hrend der Amtszeit aus, kann die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen w\u00e4hlen.<br \/>\nDer Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Erf\u00fcllung aller Aufgaben im Rahmen des Vereinszwecks nach \u00a72.<\/li>\n<li>Die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Die Leitung der Mitgliederversammlung durch einen der Vorstandsvorsitzenden.<\/li>\n<li>Die Aufstellung des Haushaltsplanes f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts.<\/li>\n<li>Aufnahme und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens zwei Mitglieder, darunter der erste Vorsitzende, anwesend sind. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den ersten Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den zweiten oder den dritten Vorsitzenden \u2013 auch in Eilf\u00e4llen \u2013 sp\u00e4testens eine Woche vor der Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die des weiteren Vorsitzenden, der die Vorstandssitzung leitet. Die Beschl\u00fcsse m\u00fcssen protokolliert werden und sind vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben. Die Eintragungen m\u00fcssen enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Ort und Zeit der Sitzung<\/li>\n<li>Die Namen der Teilnehmer und des Sitzungsleiters,<\/li>\n<li>Die gefassten Beschl\u00fcsse und die Abstimmungsergebnisse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen im schriftlichen Verfahren gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem Beschlussvorschlag zustimmen. Die Unterlagen \u00fcber die Beschlussfassung sind als Anlage im Protokoll zu verwahren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand obliegen. Sie ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, des Rechnungspr\u00fcfungsberichtes der Rechnungspr\u00fcfer, Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes sowie zweier Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>Ausschluss eines Vereinsmitgliedes<\/li>\n<\/ul>\n<p>2.<br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen wenn<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gr\u00fcnden beschlie\u00dft<\/li>\n<li>Wenn mindestens 1\/3 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde die Einberufung vom Vorstand verlangt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden des Vorstandes oder einem anderen Vorstandsvorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Der Fristablauf beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die dem Vertretungsvorstand zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet wurde. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung verlangen. Danach und in der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung k\u00f6nnen nur durch Entscheidung in der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit zugelassen werden.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorstand, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Mitgliederversammlung den Leiter. F\u00fcr die Dauer der Durchf\u00fchrung von Vorstandswahlen w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss. Der Protokollf\u00fchrer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Vorstandswahlen erfolgen durch schriftliche geheime Abstimmung, es sei denn, die Mitgliederversammlung bestimmt mit einfacher Mehrheit eine andere Abstimmungsart. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder, bei \u00c4nderung des Vereinszwecks, der Vereinssatzung und der Aufl\u00f6sung des Vereins mindestens 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. F\u00fcr den Fall der Beschlussunf\u00e4higkeit muss der Vorsitzende innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen, die dann unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.\u00a0 Stimm\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegeben g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.\u00a0 Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln gew\u00e4hlt, zuerst der erste Vorsitzende, dann der zweite Vorsitzende, dann der dritte Vorsitzende, zuletzt die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder. Es gilt der Kandidat als gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Ist diese Stimmenzahl nicht erreicht worden, findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter durch Ziehung eines Loses.<\/p>\n<p>Das Versammlungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen. Es muss enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Ort und Zeit der Versammlung<\/li>\n<li>Name des Versammlungsleiters und des Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>Zahl der erschienen Mitglieder<\/li>\n<li>Feststellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einberufung und Beschlussf\u00e4higkeit<\/li>\n<li>Die Tagesordnung<\/li>\n<li>Die gestellten Antr\u00e4ge, das Abstimmungsergebnis (Zahl der Ja-Stimmen, Zahl der Nein-Stimmen, Enthaltungen, ung\u00fcltige Stimmen), die Art der Abstimmung<\/li>\n<li>Satzungs- und Zweck\u00e4nderungsantr\u00e4ge<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse, die w\u00f6rtlich aufzunehmen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 8 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>Das Vereinsverm\u00f6gen wird durch den Vorstand verwaltet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a78 geregelten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der erste Vorstandsvorsitzende, der zweite Vorstandsvorsitzende und der dritte Vorstandsvorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften geltend entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Sulzbach-Rosenberg, mit der Auflage das Verm\u00f6gen nach den Vereinsstatuten zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, im Hinblick auf die Satzung \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen vorzunehmen, wenn diese notwendig sind, um Beanstandungen von Beh\u00f6rden und des Registergerichts zu beseitigen, welche die Eintragung ins Vereinsregister beeintr\u00e4chtigen, verz\u00f6gern oder verhindern.<\/p>\n<p>Satzung vom 26.10.2009 mit \u00c4nderung vom 08.12.2009<\/p>\n<p>1. Vorstand: Simone Gradl<br \/>\n2. Vorstand:\u00a0Sonja Fischer<br \/>\n3. Vorstand (Kassier): Peter Gradl<br \/>\n4. Vorstand (Schriftf\u00fchrer): Klaus Wilde<\/p>\n<p>Beisitzer: \u00a0Stefan Christau<br \/>\nBeisitzer: \u00a0Christel Kasper<br \/>\nBeisitzer:\u00a0 Doris Meyer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Vereinsname, Vereinssitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Licht f\u00fcr Tibet&#8220;, nach der beabsichtigen Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz &#8222;e. V.&#8220;. Der Sitz des Vereins ist in Sulzbach-Rosenberg. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweckbestimmung Zweck des Vereins ist, bed\u00fcrftige Tibetern und deren Angeh\u00f6rige zu helfen und zu unterst\u00fctzen. 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